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Seelsorge in neuen Strukturen

Ziel des Programms „Seelsorge in neuen Strukturen“ ist es, den veränderten pastoralen Anforderungen gerecht zu werden, die rückläufigen Finanz- und Personalressourcen zukunftsfähig zu verwenden und pastorales Personal und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Hierzu werden aus den aktuellen 1.020 Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bis zum Jahr 2030 50 bis 80 neue Kirchengemeinden (Raumschaften) durch Union gebildet.

In den neuen Kirchengemeinden wird Seelsorge vernetzt und Kirche an vielen Orten nahe bei den Menschen und ihren Lebenswirklichkeiten ermöglicht. Die aktuellen Kirchengemeinden bleiben als Kirchorte zusammen mit anderen kirchlichen Akteur:innen und Orten – etwa Jugendreferaten oder muttersprachlichen Gemeinden, Wallfahrtsorten, Verbänden oder caritative Einrichtungen – wichtige Orte des kirchlichen Lebens. Auch in den größeren Kirchengemeinden haben Katholik:innen die Möglichkeit, vor Ort Verantwortung zu übernehmen, beispielsweise in Kirchortausschüssen, Kirchortteams oder Themenausschüssen. Die neuen Kirchengemeinden sind rechtlich eine Kirchengemeinde und verste­hen sich ihrem Auftrag nach als Seelsorgeräume mit gemeindlichen und thematischen Kirchorten.

Im Jahr 2026 startet die erste Phase der Umsetzung mit der Umschreibung der neuen Kirchengemeinden (Raumschaften). Wie die neuen Kirchengemeinden aussehen können, wird zunächst gemeinsam vor Ort entwickelt, beraten und diskutiert. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Bezugspunkte der Menschen vor Ort, bestehende Kooperationen, Unterschiede zwischen Stadt und Land oder Entfernungen zwischen den Kirchorten innerhalb der neuen Kirchengemeinden berücksichtigt. Erste Vorschläge der Kirchengemeinden für die neuen Kirchengemeinden werden Anfang Mai zuerst zu einem Dekanatsvorschlag, dann zu einem diözesanweiten Vorschlag zusammengeführt. Nach weiteren Beratungen und der Klärung noch offener Fragen geben die Gemeinden bis September ihre Voten ab, die fachlich geprüft und Ende November dem Diözesanrat zur Beratung vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage entscheidet Bischof Dr. Krämer im Dezember 2026 und die zukünftige Landkarte der Diözese Rottenburg-Stuttgart steht.

Im Januar 2027 beginnt die Phase der die Bildung der neuen Kirchengemeinden, in der die beteiligten Kirchengemeinden gleichberechtigt und gemeinsam für ihre jeweilige neue Kirchengemeinde eine Gründungsvereinbarung erstellen und beschließen.