FFP2-Maskenpflicht beim Gottesdienstbesuch
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart reagiert auf neue landesrechtliche Vorgaben in der Corona-Pandemie und verschärft bewährte Sicherheitsvorschriften.
Mit der Inkraftsetzung neuer landesrechtlicher Vorgaben besteht für die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Notwendigkeit, ihre bewährten Regelungen für die Feier der Liturgie zu verschärfen.
So besteht laut einer neuen bischöflichen Anordnung für Personen ab 18 Jahren in der Alarmstufe II des Landes ab sofort die Pflicht, bei der Teilnahme an Gottesdiensten in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbaren Standards zu tragen.
Bischof Dr. Gebhard Fürst sagt: „Die Einführung dieser Verpflichtung ist notwendig und sinnvoll, da FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren.“ Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis einschließlich 17 Jahren gilt in beiden Alarmstufen nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, einer so genannten „OP-Maske“.
Unabhängig davon können Gottesdienste auf dem Gebiet der württembergischen Diözese unter Einhaltung der seit März 2020 bestehenden strengen Regelungen und Hygienekonzepte auch künftig ohne G-Nachweis gefeiert werden. Die Sicherheitsvorkehrungen zur Feier der Liturgie wurden in den vergangenen Monaten mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie fortlaufend durch die Diözesanleitung angepasst und dank dieser Schutzvorschriften kam es in den seither rund 250.000 liturgischen Feiern in Württemberg noch zu keiner Ansteckung mit Covid-19 während eines Gottesdienstbesuchs. Neben dem nun verpflichtend gewordenen Tragen einer FFP2-Maske ab 18 Jahren in der Alarmstufe II gehören so unter anderem das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte, das regelmäßige Desinfizieren, das Lüften, die Beschränkung des Gemeindegesangs auf wenige Lieder und die Beschränkung der Gottesdienstdauer auf eine Stunde zum Standard.
Bischöfliche Anordnung zur Feier der Liturgie (11. Januar 2022)
Foto: epd bild/Steffen Schellhorn
Kindergottesdienst am 03. April 2022
Der für den 20.03.2022 geplante Kindergottesdienst wird auf den 3. April verlegt. Wir bitten um Beachtung.
Vortrag: „Frauen stören – und ohne sie hat Kirche keine Zukunft“
Gruppe Frauenkirche Weinsberg
Unsere nächste Veranstaltung findet am Freitag, 18. März 2022, 19.30 Uhr, in der Kirche
St. Josef in Weinsberg statt. Es handelt sich um eine Lesung und Diskussion mit Schwester Katharina Ganz zum Thema: „Frauen stören – und ohne sie hat Kirche keine Zukunft“. Die Teilnahme ist auch online möglich. Anmeldungen bitte über das Pfarrbüro St. Josef Weinsberg.
Ukrainehilfe
Ukrainehilfe
Sie haben gut erhaltene Gebrauchsgegenstände die Sie abgeben möchten. Wir freuen uns über Sachspenden, die an Menschen in Not vermittelt werden.
Ihre Spenden können Sie am 10.03.2022 von 10 bis 12 Uhr und von 16 bis 18 Uhr und am 12.03.2022 von 10 bis 13 Uhr und von 16 bis 18 Uhr an der katholischen Kirche Ellhofen abgegeben.
Weltgebetstag am 04. März 2022
Am 4. März ist Weltgebetstag
In Ellhofen laden aus diesem Anlass Frauen aus der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde herzlich zum Gottesdienst ein. Am Freitag, 4. März, geht es ab 18:00 Uhr in der kath. Kirche in Ellhofen um das Thema „Zukunftsplan: Hoffnung“, das in diesem Jahr von Frauen aus England, Wales & Nordirland zusammengestellt wurde. Seien Sie gespannt auf einen informativen, interessanten und lebendigen Gottesdienst!
Interessierte, die nicht dabei sein können, bekommen gerne eine WGT-Tüte nach Hause gebracht. Bitte melden Sie sich dazu unter news@kirche-ellhofen.de oder bei Regina Blum Tel. 10531 oder Hiltrud Barth Tel. 20383.
Weltgebetstag in Eberstadt
Am 1. Freitag im März reichen sich rund um den Globus Millionen von Menschen die Hände. Seit fast 100 Jahren beten sie über Länder und Konfessionsgrenzen hinweg und stärken Frauen und Mädchen weltweit durch ihre Kollekte.
Am Freitag, dem 4. März 2022, findet der jährliche Weltgebetstag im Gemeindesaal in Eberstadt um 19 Uhr statt. Das Thema ist dieses Jahr Zukunftsplan: Hoffnung, mit den Ländern England, Wales und Nordirland. Alle sind herzlich eingeladen, mitzufeiern. Zur besseren Planung melden Sie sich bitte im Pfarrbüro Weinsberg an.
Sternsingeraktion 2022 in St. Oswald
Coronabdingt konnte auch in diesem Jahr die Sternsingeraktion nicht wie üblich durchgeführt werden. Dennoch zogen kleine und große Könige durch die Straßen der Kirchengemeinde St. Oswald und brachten den Segen in die Häuser.
Dass es die Sternsinger gibt ist ein Segen: für die Menschen in unserer Kirchengemeinde und für benachteiligte Kinder auf der ganzen Welt.
Herzlichen Dank Euch Kindern und Jugendlichen für Euren Einsatz. Herzlichen Dank allen Verantwortlichen Frau Blum, Frau Ewerhart, Cosima Grandi, Familie Hinzmann, Frau Hirth, Familie Wächtersbach für die Vorbereitung und Organisation.
Danke Ihnen, liebe Spenderinnen und Spender, dass Sie die Aktion unterstützt haben.
Insgesamt konnte der Betrag von 7.098,32 Euro an das Kindermissionswerk überwiesen werden.
FFP2-Maskenpflicht im Gottesdienst
FFP2-Maskenpflicht beim Gottesdienstbesuch
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart reagiert auf neue landesrechtliche Vorgaben in der Corona-Pandemie und verschärft bewährte Sicherheitsvorschriften.
Mit der Inkraftsetzung neuer landesrechtlicher Vorgaben besteht für die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Notwendigkeit, ihre bewährten Regelungen für die Feier der Liturgie zu verschärfen.
So besteht laut einer neuen bischöflichen Anordnung für Personen ab 18 Jahren in der Alarmstufe II des Landes ab sofort die Pflicht, bei der Teilnahme an Gottesdiensten in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbaren Standards zu tragen.
Bischof Dr. Gebhard Fürst sagt: „Die Einführung dieser Verpflichtung ist notwendig und sinnvoll, da FFP2-Masken im Vergleich zu einfacheren Masken die Ansteckungsgefahr stark reduzieren.“ Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis einschließlich 17 Jahren gilt in beiden Alarmstufen nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, einer so genannten „OP-Maske“.
Unabhängig davon können Gottesdienste auf dem Gebiet der württembergischen Diözese unter Einhaltung der seit März 2020 bestehenden strengen Regelungen und Hygienekonzepte auch künftig ohne G-Nachweis gefeiert werden. Die Sicherheitsvorkehrungen zur Feier der Liturgie wurden in den vergangenen Monaten mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie fortlaufend durch die Diözesanleitung angepasst und dank dieser Schutzvorschriften kam es in den seither rund 250.000 liturgischen Feiern in Württemberg noch zu keiner Ansteckung mit Covid-19 während eines Gottesdienstbesuchs. Neben dem nun verpflichtend gewordenen Tragen einer FFP2-Maske ab 18 Jahren in der Alarmstufe II gehören so unter anderem das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte, das regelmäßige Desinfizieren, das Lüften, die Beschränkung des Gemeindegesangs auf wenige Lieder und die Beschränkung der Gottesdienstdauer auf eine Stunde zum Standard.
Bischöfliche Anordnung zur Feier der Liturgie (11. Januar 2022)
Foto: epd bild/Steffen Schellhorn
Gesegnete Weihnacht
Beitragsbild/Text: Lotz
Frauenkirche – Online-Andacht
Die Gruppe Frauenkirche St. Josef Weinsberg lädt ein
„Von guten Mächten wunderbar geborgen“ ist das Thema der dritten Online-Andacht der Gruppe Frauenkirche der katholischen Kirchengemeinde St. Josef, Weinsberg am Freitag, 14. Januar 2022 um 19.00 Uhr.
Alle sind herzlich eingeladen bei anregender Musik und Gebeten an der Online-Andacht teilzunehmen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Anmeldung
Anmeldungen mit Namen und E-Mail Adresse an das katholische Pfarramt St. Josef Weinsberg. Telefon 07134 2481. E-Mail: StJosef.Weinsberg@drs.de
ADVENT
In den Wochen des Advents startet der Rhythmus des Lebens neu. Und doch ist jeder Tag unverwechselbar.
Erich Franz
Christkönigssonntag
„Mein Königtum ist nicht von dieser Welt.“
(Joh 18,36)
Das Christkönigsfest ist ein sehr junges katholisches Fest: 1925 wurde es von Papst Pius. XI. eingeführt. Das päpstliche Schreiben vom 11. Dezember 1925 entwickelte den Gedanken, dass die Anerkennung der Königsherrschaft Christi ein Mittel sei gegen Orientierungslosigkeit und Ängste in einer Zeit wirtschaftlicher Unruhen, gesellschaftlicher und politischer Umbrüche.
Vor dem Hintergrund des Machtzuwachses der
Nationalsozialisten gewann der Christkönigsgedanke in weiten Teilen der katholischen Jugend Deutschlands die Bedeutung eines Gegengewichtes zum totalitären Anspruch des
nationalsozialistischen Führerkultes.
Der Gedanke vom Königtum Christi hat
also nichts mit altmodischen oder märchenhaften Königsvorstellungen zu tun. Er entfaltete viel mehr einen aktuellen gesellschaftlichen Bezug. Ursprünglich lag der Festtermin auf dem letzten Sonntag vor dem Allerheiligenfest, heute ist es
der letzte Sonntag des Kirchenjahres. Damit wird noch einmal deutlich, was die Mitte und die wichtigste Prägung des christlichen Glaubens ist: die ‘Herrschaft’ von Jesus Christus, der als einziger wahrer Herr der Kirche auch als Herr der Schöpfung und der Zeit anerkannt wird.